Meines Erachtens darf der Antrag eines Ratsbegehrens mit der Fragestellung: Soll der Neubau des Feuerwehrhauses am alten Standort errichtet werden und der TÜV-Parkplatz erhalten bleiben ? von der Stadtverwaltung nicht gebilligt werden, solange nicht folgende Fragen von den antragstellenden Stadträten beantwortet werden:
Wo soll die Feuerwehr während der Bauzeit untergebracht werden ? Wie kann die ständige Einsatzbereitschaft der Feuerwehr garantiert werden ?
Was kostet die vorübergehende Unterbringung der Feuerwehr ?
Der Bürger kann nicht für den Neubau am alten Standort stimmen, wenn er nicht weiß welche Folgekosten mit seiner Entscheidung entstehen.
Zum Schluß folgende Bemerkung. Der Bürgerentscheid kostet die Stadt Viechtach 7000.-€
Die Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern zeigt uns den Weg wie diese Kosten vermieden werden können.
Abs.14 sagt: Der Bürgerentscheid entfällt, wenn der Gemeinderat die Durchführung der mit dem Bürgerbegehren verlangten Maßnahme beschließt.
Mir ist klar, dass der Stadtrat seinen Beschluß von 2010, ein neues Feuerwehrhaus am alten Standort zu errichten, nicht revidieren wird, auch wenn
7000 € eingespart werden könnten.
Was bedeuten schon 7000.-€, wenn man bereit ist, aus parteipolitischen Gründen, die Stadt mit 1,25 Millionen Euro unnötigerweise zu belasten.
Otto Katzenmeier
Viechtach